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   BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79   

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BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79 (https://dejure.org/1980,17742)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1980 - 7 RAr 76/79 (https://dejure.org/1980,17742)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 (https://dejure.org/1980,17742)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    gegen die Versäumung der Ausschlußfrist des @ 81 Abs. 3 AFG Wiedereinsetzung zu gewähren, nicht vor, Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften in anderen Gesetzen lassen sich auf die Frist des 5 81 Abs. 3 AFG nicht entsprechend anwenden° Wie der Senat schon entschieden hat, kann bei der Versäumung verfahrensrechtlicher Fristen im Verwaltungsverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch dann in Betracht kommen, wenn die Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSGEA3, 19, 24 = SozR 4495 5 11 Nr. 1 mwN), Die rechtzeitige Stellung des Antrags nach 5 81 Abs. 3 AFG ist Jedoch keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung des Wintergeldanspruchs (BSG SozR 4100 & 81 Nr. 3; Urteil vom 23° Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AdB1977"26; Urteil vom 21, Juni 1977 - 7 RAr 129/75 -).

    Hieran ist festzuhalteno Gegen die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen läßt die Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von Wiedereinsetzungsvorschriften grundsätzlich nicht zu (vgl BSGE 22, 257, 258 = SozR @ 143 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AuB 1977.26; Urteil vom 22° November 1979 - 8bRKg 3/79 7; BVerwGE 13, 209, 211 f; 21, 258, 261 f)o Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (BAG AP ZPO 5 496 Nr. 4) steht hierzu in keinem Widerspruch.

    Die Frist soll vielmehr auch sicherstellen, daß die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhält, was die Einhaltung der Ausschlußfrist erfordert (Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 AuB 1977, 26; Urteil vom 21. Juni 1977 RAr 129/75 -).

  • BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    gegen die Versäumung der Ausschlußfrist des @ 81 Abs. 3 AFG Wiedereinsetzung zu gewähren, nicht vor, Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften in anderen Gesetzen lassen sich auf die Frist des 5 81 Abs. 3 AFG nicht entsprechend anwenden° Wie der Senat schon entschieden hat, kann bei der Versäumung verfahrensrechtlicher Fristen im Verwaltungsverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch dann in Betracht kommen, wenn die Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSGEA3, 19, 24 = SozR 4495 5 11 Nr. 1 mwN), Die rechtzeitige Stellung des Antrags nach 5 81 Abs. 3 AFG ist Jedoch keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung des Wintergeldanspruchs (BSG SozR 4100 & 81 Nr. 3; Urteil vom 23° Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AdB1977"26; Urteil vom 21, Juni 1977 - 7 RAr 129/75 -).

    Widerspruch zu seinem unveröffentlichten Urteil vom 21. Juni 1977 - 7 RAr 129/75 - dort war diese Frage offengelassen worden, weil die damalige Klägerin die Frist offensichtlich nicht ohne ihr Verschulden versäumt hatte.

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Hieran ist festzuhalteno Gegen die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen läßt die Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von Wiedereinsetzungsvorschriften grundsätzlich nicht zu (vgl BSGE 22, 257, 258 = SozR @ 143 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AuB 1977.26; Urteil vom 22° November 1979 - 8bRKg 3/79 7; BVerwGE 13, 209, 211 f; 21, 258, 261 f)o Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (BAG AP ZPO 5 496 Nr. 4) steht hierzu in keinem Widerspruch.

    spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Monaten nach dem Ende der Schlechtwetterzeit beim zuständigen Arbeitsamt einzureichen° Zu dieser Vorschrift hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Zweimonatsfrist eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist sei, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden könne; die Fristversäumnis sei von Amts wegen zu beachten, sofern der Ausschluß im Einzelfalle nicht nach den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben mißbräuchlich sei (vgl BSGE 22, 257, 258f = SozR @ 1h3 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 28" November 1967 - 7 RAr 50/65 BAVAV Ausgabe C - Dienstbl.

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt jedoch nicht selbst Rechte, sondern setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus (BVerfGE 15, 275.281; 27, 297, 305).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt jedoch nicht selbst Rechte, sondern setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus (BVerfGE 15, 275.281; 27, 297, 305).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Diese zu Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG ergangene Rechtsprechung bezieht sich jedoch ausschließlich auf den ersten Zugang zum Gericht und den Zugang zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (vgl BVerfGE 51, 352, 354 mwN), nicht jedoch auf materiell-rechtliche Ausschlußfristen.
  • Drs-Bund, 21.02.1972 - BT-Drs VI/3161
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Entsprechend versteht die Rechtsprechung des BSG auch 5 88 Abs. 2 AFG wie 5 143 1 Abs. 2 AVAVG als materiell-rechtliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf der Berechtigte von der Geltendmachung des Anspruchs ausgeschlossen ist, wenn die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenstehen (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 22. November 1979 » 8b RKg 3/79 -)" Dieser Regelung für das Schlechtwettergeld ist © 81 Abs. 5AFG nachgebildet worden° Der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung, auf dessen Empfehlung das Wintergeld mit der Winterbaunovelle eingeführt worden ist, hat zur Begründung des 5 81 Abs. 2a seines Gesetzentwurfes (: 5 81 Abs. 3 AFG) ausdrücklich bemerkt, das Antragsverfahren sei beim Wintergeld genauso geregelt werden wie beim Schlechtwettergeld (BT-Drucks VI/3161 S 5).
  • BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Entsprechend versteht die Rechtsprechung des BSG auch 5 88 Abs. 2 AFG wie 5 143 1 Abs. 2 AVAVG als materiell-rechtliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf der Berechtigte von der Geltendmachung des Anspruchs ausgeschlossen ist, wenn die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenstehen (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 22. November 1979 » 8b RKg 3/79 -)" Dieser Regelung für das Schlechtwettergeld ist © 81 Abs. 5AFG nachgebildet worden° Der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung, auf dessen Empfehlung das Wintergeld mit der Winterbaunovelle eingeführt worden ist, hat zur Begründung des 5 81 Abs. 2a seines Gesetzentwurfes (: 5 81 Abs. 3 AFG) ausdrücklich bemerkt, das Antragsverfahren sei beim Wintergeld genauso geregelt werden wie beim Schlechtwettergeld (BT-Drucks VI/3161 S 5).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Hieran ist festzuhalteno Gegen die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen läßt die Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von Wiedereinsetzungsvorschriften grundsätzlich nicht zu (vgl BSGE 22, 257, 258 = SozR @ 143 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AuB 1977.26; Urteil vom 22° November 1979 - 8bRKg 3/79 7; BVerwGE 13, 209, 211 f; 21, 258, 261 f)o Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (BAG AP ZPO 5 496 Nr. 4) steht hierzu in keinem Widerspruch.
  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Hieran ist festzuhalteno Gegen die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen läßt die Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von Wiedereinsetzungsvorschriften grundsätzlich nicht zu (vgl BSGE 22, 257, 258 = SozR @ 143 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AuB 1977.26; Urteil vom 22° November 1979 - 8bRKg 3/79 7; BVerwGE 13, 209, 211 f; 21, 258, 261 f)o Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (BAG AP ZPO 5 496 Nr. 4) steht hierzu in keinem Widerspruch.
  • BSG, 26.02.1969 - 7 RAr 23/67
  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Der Gesetzgeber habe durch die Verwendung des Ausdrucks "Ausschlußfrist" klarstellen wollen, daß die Versäumung der Frist ohne Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Anspruchsausschluß zur Folge haben solle (BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -).

    Darauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -(DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG) unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 1981 in Kraft getretenen Vorschrift des § 27 SGB X hingewiesen.

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des BSG zur sog Nachsichtgewährung davon ausgeht, daß ein Rechtsmißbrauch uU dann vorliegen kann, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 5/78 - DBlR Nr. 2346a zu § 81 AFG; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23; BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG), läßt sich, wie das LSG zu Recht betont, ein solcher Verstoß hier nicht bejahen; denn es geht vorliegend um Zahlung von WG für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat.

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auf diese Pflichtwidrigkeit könnte die Klägerin ihren Anspruch allerdings nicht stützen, wenn diese nicht kausal dafür gewesen ist, daß sie die Verfallsfrist des § 125 Abs. 2 AFG versäumt hat (vgl. BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - Dienstblatt R der Beklagten Nr. 2471a zu § 81 AFG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 30/04

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frage, ob die entsprechenden Bestimmungen im Fall des Kug-Antragsverfahrens auch rechtlich ausgeschlossen sind, bedarf daher keiner Entscheidung durch den erkennenden Senat (verneinend zum alten Recht des AFG BSG Urteil vom 19.2.1987 - 7 RAr 47/84 - und vom 10.12.1980 - 7 RAr 76/79 - ebenfalls verneinend zum neuen Recht BSG Urteil vom 5.2.2004 - B 11 AL 47/03 R - demgegenüber bejahend zum neuen Recht Söhngen a.a.O. Rn 228 und Leitherer a.a.O. Rn 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frist sollte sicherstellen, dass die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhalte, was die Einhaltung der Frist erfordere (vgl. BSG Urteil vom 10.12.1980, Az.: 7 RAr 76/79).
  • LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23

    Ausschlussfrist für die Antragstellung auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld

    Das BSG hat bei einem vom Kläger für zweieinhalb Monate verauslagten Wintergeld und einer Fristversäumnis um einen Tag eine Nachsichtgewährung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -, juris).
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